Abwesenheitsquoten

Rechtliche Grundlage: Art. 16 Abs. 3, GvD Nr. 33/2013

Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen alle drei Monate die Daten betreffend die Abwesenheitsquoten des Personals, getrennt nach Organisationseinheiten.
Die Mitarbeiter der Agentur für Wohnbauaufsicht sind Teil des Stellenplans der Landesverwaltung. Die Abwesenheitsquote beinhaltet die Abwesenheiten aus nicht arbeitsbedingten Gründen: Urlaub, Krankheit, Mutterschaft, Studium, andere Gründe.

Die Daten der Jahre 2013 bis 2016 sind in den entsprechenden Tabellen des Landespersonals veröffentlicht(siehe unten)

Für weiter Informationen zu Abwesenheitsquoten wird zuständigkeitshalber auf die von der Autonomen Provinz Bozen Homepage unter der Rubrik "Transparente Verwaltung" verwiesen www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/abwesenheitsquoten.asp.

Veröffentlichung: 09.07.2018

Aktualisierung: 20.12.2023