Ausgeschiedene Führungskräfte
Gemäß Art. 14, Abs 2 des GvD Nr. 33/2013, werden die Daten des vorhergehenden Direktors der Agentur für Wohnbauaufsicht nicht mehr veröffenlticht, da seit seinem Ausscheiden mehr als 3 Jahre vergangen sind.
Veröffentlichung: 09.07.2018
Aktualisierung: 13.01.2022