Zahlungen
Rechtliche Grundlage: Art. 4-bis Abs. 2, GvD Nr. 33/2013
Jede Verwaltung veröffentlicht auf der Website, auf einer deutlichen Sektion der „Transparente Verwaltung“, die Daten zu den Zahlungen und erlaubt die Konsultation bezugnehmend auf die Art der Ausgaben, auf einen bestimmten Zeitraum und auf die Begünstigten.
Siehe unter Sektion Transparente Verwaltung - Bilanz
- Zahlungen der Verwaltung
- Daten zu den Zahlungen des SSN
- Indikator für Zahlungszeiten
- Mitteilung über nicht bestehende Verbindlichkeiten
- IBAN und elektronische Zahlungen
Veröffentlicht am 09.07.2018