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Zahlungen

Rechtliche Grundlage: Art. 4-bis Abs. 2, GvD Nr. 33/2013

Jede Verwaltung veröffentlicht auf der Website, auf einer deutlichen Sektion der „Transparente Verwaltung“, die Daten zu den Zahlungen und erlaubt die Konsultation bezugnehmend auf die Art der Ausgaben, auf einen bestimmten Zeitraum und auf die Begünstigten.

Siehe unter Sektion Transparente Verwaltung - Bilanz

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  • Daten zu den Zahlungen des SSN
  • Indikator für Zahlungszeiten
  • Mitteilung über nicht bestehende Verbindlichkeiten
  • IBAN und elektronische Zahlungen

Veröffentlicht am 09.07.2018

Rechtsgrundlagen

 Art. 79 LG Nr. 13/1997 (konventionierter Wohnbau)

  • FAQ

Art. 39 LG Nr. 9/2018 Raum und Landschaft

Art. 40 LG Nr. 9/2018 Raum und Landschaft

Art. 97 LG Nr. 9/2018 Raum und Landschaft

 

Nützliche Links

PRIVACY

INFOBLATT

Abteilung Wohnbau Online Berechnung Landesmietzins

Vereinbarung

 

 

Kontakt

Agentur für die Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften betreffend die Sozialbindung für den geförderten Wohnbau
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1
39100 Bozen

Tel. +39 0471 418490

Für telefonische Auskünfte bitten wir Sie am Mittwoch vom 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr oder am Freitag von 9:00 - 12:00 Uhr anzurufen.

Letzte Aktualisierung: 15.07.2020

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Eine Körperschaft der Autonome Provinz Bozen - Südtirol
Steuernummer: 94121980216
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