Personal
Das Personal der Agentur hat den Rechts- und Besoldungsstatus der Landesangestellten. Es wird direkt von der Personalabteilung des Landes verwaltet.
50% der Personalkosten werden von der Landesverwaltung und 50% von den Gemeinden getragen. Die Kosten zu Lasten der Gemeinden werden im Rahmen der Gemeindenfinanzierung geregelt.
- Ämter auf höchster Verwaltungsebene
- Führungskräfte
- Ausgeschiedene Führungskräfte
- Sanktionen wegen fehlender Datenübermittlung
- Organisatorische Positionen
- Stellenplan
- Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsverhältnis
- Abwesenheitsquoten
- An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge
- Kollektivvertragsverhandlungen
- Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen
- Unabhängige Kontrollorgane
Veröffentlichung: 09.07.2018