Personal

Das Personal der Agentur hat den Rechts- und Besoldungsstatus der Landesangestellten. Es wird direkt von der Personalabteilung des Landes verwaltet.

50% der Personalkosten werden von der Landesverwaltung und 50% von den Gemeinden getragen. Die Kosten zu Lasten der Gemeinden werden im Rahmen der Gemeindenfinanzierung geregelt.

Veröffentlichung: 09.07.2018