Stellenplan

Rechtliche Grundlage: Art. 16 Abs. 1, GvD Nr. 33/2013

Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen den Jahresbericht zur Personalstruktur und zu den Personalausgaben laut Art. 60 Abs. 2 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 30. März 2001, Nr. 165, in dem die Daten betreffend die Planstellen und das effektiv im Dienst stehende Personal sowie die entsprechenden Kosten mit Angabe deren Aufteilung unter den verschiedenen Rängen und Berufsbereichen enthalten sind.

Die Mitarbeiter der Agentur für Wohnbauaufsicht sind Teil des Stellenplans der Landesverwaltung.

Für weitere Informationen zum Stellenplan wird zuständigkeitshalber auch auf die von der Autonomen Provinz Bozen Homepage unter der Rubrik "Transparente Verwaltung" verwiesen www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/stellenplan.asp. 

Veröffentlichung: 09.07.2018

Aktualisierung: 19.09.2023