Immobilien und Vermögensverwaltung
Die normativen Grundlagen sehen vor, dass die Landesverwaltung der Agentur die räumlichen und operativen Güter kostenlos zur Verfügung stellt.
Die laufenden Betriebskosten, einschließlich jener für die Personalressourcen werden jeweils zur Hälfte vom Land und den Gemeinden getragen.