Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsverhältnis

Rechtliche Grundlage: Art. 17 Abs. 1. Abs. 2, GvD Nr. 33/2013
Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen jährlich im Rahmen der Bestimmungen laut Art. 16 Abs. 1 die Daten betreffend das Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsverhältnis mit Angabe der verschiedenen Arten der Arbeitsverhältnisse, der Aufteilung dieses Personals auf die verschiedenen Ränge und Berufsbereiche. Die Veröffentlichung beinhaltet das Verzeichnis der Inhaber von befristeten Arbeitsverträgen.

Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen alle drei Monate die Daten betreffend die Gesamtkosten des Personals laut Abs. 1, getrennt nach Berufsbereiche, mit besonderem Augenmerk auf das Personal der direkt mit den politischen Führungsorganen zusammenarbeitenden Ämter.

Die Mitarbeiter der Agentur für Wohnbauaufsicht sind Teil des Stellenplans der Landesverwaltung.

  • Bedienstete der Agentur mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag
    Die Daten der Jahre 2013 bis 2016 sind in den entsprechenden Tabellen des Landespersonals enthalten (siehe unten)

 

  • Daten zu den Personalkosten der Bediensteten der Agentur mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag
    Die Daten der Jahre 2013 bis 2016 sind in den entsprechenden Tabellen des Landespersonals enthalten (siehe unten)

 

Für weitere Informationen zum Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag wird zuständigkeitshalber auch auf die von der Autonomen Provinz Bozen Homepage unter der Rubrik "Transparente Verwaltung" verwiesen www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/personal-nicht-unbefristeter-arbeitsvertrag.asp.

Veröffentlicht: 09.07.2018

Aktualisiert: 13.09.2023