Agentur für Wohnbauaufsicht
Über uns
Die Agentur hat die Funktion einer einheitlichen Aufsichtsstelle im Bereich des geförderten Wohnbaus. Sie übt sämtliche Funktionen und Aufgaben aus, die ihr von den einschlägigen Vorschriften und insbesondere vom Statut und vom Art. 62-ter des Wohnbauförderungsgesetzes Nr. 13/98 übertragen worden sind und den Dekret des Landeshauptmanns vom 26. März 2024, Nr.3.
FAQ
In dieser Sektion finden Sie häufig gestellte Fragen (FAQs) rund um die Themen der Wohnbauaufsicht. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt, um Ihnen einen schnellen Überblick über die gängigsten Anliegen und deren Lösungen zu bieten.
Letzte Aktualisierung: 26/01/2026