Unabhängige Kontrollorgane

Rechtliche Grundlage: Art. 10 Abs. 8, GvD Nr. 33/2013
(8) Eine jede Verwaltung hat die Pflicht, auf ihrer offiziellen Website in der Sektion „Transparente Verwaltung“ gemäß Art. 9 Folgendes zu veröffentlichen: … c) die Namen und Lebensläufe der Mitglieder der unabhängigen Bewertungsgremien laut Art. 14 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 150/2009.

Die Agentur, als Körperschaft des Landes, verfügt über keine Prüfstelle oder Organismus mit ähnlichen Funktionen. Die Tätigkeit der Prüfstelle wird von dem Verantwortlicher für die Korruptionsprävention und die Transparenz übernommen.

Für weitere Informationen wird zuständigkeitshalber auf die von der Autonomen Provinz Bozen Homepage unter der Rubrik "Transparente Verwaltung" (Externer Link) verwiesen.

Die Prüfstelle, seit 31. Dezember 2014 beim Südtiroler Landtag angesiedelt, nimmt in voller Autonomie und unabhängig in der Bewertung und Beurteilung eine Reihe von Prüfungsaufgaben, unter anderem in den Bereichen interne Kontrollen, Performance, Prämien, Transparenz und Integrität wahr.

Über die durchgeführten Tätigkeiten berichtet die Prüfstelle innerhalb Juni des darauffolgenden Jahres an den Südtiroler Landtag und an die Landesregierung.

Die Prüfstelle setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, von denen zwei von der Landesregierung und drei vom Präsidium des Landtages ernannt werden. Ein Mitglied übt die Funktion eines Koordinators aus. Mit eigenen, internen Akten legt die Prüfstelle ihre Funktionsweise fest.

Veröffentlichung: 09.07.2018