Kontrollen in Betrieben

Rechtliche Grundlage: Art. 25 Abs. 1, GvD Nr. 33/2013

(1) Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen folgende detaillierte und leicht verständliche Verzeichnisse auf ihrer offiziellen Website und unter www.impresainungiorno.gov.it: a) Verzeichnis der Kontrollen, welchen die Unternehmen aufgrund ihrer Größe und ihres Tätigkeitsbereichs unterliegen, sowie Angabe der Kriterien und Durchführungsmodalitäten derselben; b) Verzeichnis der der Kontrolle unterliegenden Pflichten und Handlungen, die von den Unternehmen in Beachtung der Gesetzesbestimmungen zu erfüllen sind.
Der Art. 25 des gesetzesvertretenden Dekretes 14. März 2013 Nr. 33 wurde vom gesetzesvertretenden Dekret 25. Mai 2016 Nr. 97 abgeschafft.

Aktualisiert: 20.09.2023