Vorbeugung der Korruption
Dreijahresplan zur Vorbeugung der Korruption
Rechtliche Grundlage: Art. 10 Abs. 8 Buchst. a) GvD Nr. 33/2013
Jede Verwaltung hat die Pflicht, auf ihrer offiziellen Website in der Sektion „Transparente Verwaltung“ gemäß Art. 9 Folgendes zu veröffentlichen: a) das Dreijahresprogramm für die Transparenz und Integrität sowie dessen Umsetzungsstand.
Bei der Agentur für Wohnbauaufsicht handelt es sich um eine Kontrolleinrichtung, welche ab Oktober 2014 operativ tätig ist.
Veröffentlichung der Ernennung des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz in der Agentur für Wohnbauaufsicht im Sinne des Artikels 1, Absatz 7 des Gesetzes vom 6. November 2012, Nr. 190 – Umsetzung.
Verantwortlicher/Verantwortliche für die Vorbeugung der Korruption und die Transparenz
Rechtliche Grundlage: Art. 1 Abs. 7 Gesetz Nr. 190/2012
7. Zu diesem Zweck bestimmt das politische Leitungsorgan die für Korruptionsverhütung verantwortliche Person (in der Folge als Antikorruptionsbeauftragter bezeichnet), die in der Regel unter den ranghöchsten beamteten Verwaltungsführungskräften im Dienst ausgewählt wird. Sofern nicht mit begründeter Entscheidung anders bestimmt, ist bei den örtlichen Körperschaften in der Regel der Sekretär der Antikorruptionsbeauftragte (Letzte Aktualisierung: Juli 2014)
Periode 2022-2024
- Dekret Genehmigung des Dreijahresplanes zur Korruptions- und Transparenzvorbeugung 2022-2024
- Anlage 1 - Aufstellung der Veröffenltichungspflichten
- Anlage 2 - Prozesse und Massnahmen zur Korruptionsprävention
Periode 2021-2023
- Dekret Genehmigung des Dreijahresplanes zur Korruptions- und Transparenzvorbeugung 2021-2023
- Dreijahresplan Vorbeugung Korruption 2020-2022Anlage 1 PTPCT 2021-2023
- Anlage 1 PTPCT 2021-2023
Periode 2020-2022
- Dekret Genehmigung des Dreijahresplanes zur Korruptions- und Transparenzvorbeugung 2020-2022
- Dreijahresplan Vorbeugung Korruption 2020-2022
- Anlage 1 PTPCT 2020-2022
Periode 2019-2021
- Dekret Genehmigung des Dreijahresplanes zur Korruptions- und Transparenzvorbeugung 2019-2021
- Dreijahresplan Vorbeugung Korruption 2019-2021
- Anlage 1 PTPCT 2019-2021
- Überwachung Verwirklichung Antikorruptionsmaßnahmen
Periode 2018-2020
- Dekret Genehmigung des Dreijahresplanes zur Korruptions- und Transparenzvorbeugung 2018-2020
- Dreijahresplan Vorbeugung Korruption 2018-2020
- Anlage 1 PTPCT 2018-2020
- Überwachung Verwirklichung Antikorruptionsmaßnahmen
Periode 2015-2017
- Dreijahresprogramm zur Bekämpfung der Korruption 2015-2017
- Dekret Genehmigung Dreijahresprogramm 2015-2017
- Dreijahresprogramm Transparenz 2015-2017
- Dekret Genehmigung Transparenz 2015-2017
Verordnungen für die Vorbeugung und Unterdrückung der Korruption und der Illegalität
Verordnung betreffend die Nichterteilbarkeit und Unvereinbarkeit von Aufträgen bei der Autonomen Provinz Bozen, sowie bei den von der Autonomen Provinz Bozen kontrollierten öffentlichen oder privaten Körperschaften (Gv.D. vom 8. April 2013, Nr. 39)
Tätigkeitsbericht des Verantwortlichen für die Korruption
Rechtliche Grundlage: Art. 1 Abs. 14 Gesetz Nr. 190/2012
14. Bei wiederholtem Verstoß gegen die im Plan vorgesehenen Antikorruptionsmaßnahmen haftet der in Absatz 7 dieses Artikels genannte Antikorruptionsbeauftragte im Sinne von Artikel 21 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 30. März
2001, Nr. 165, in geltender Fassung, sowie disziplinarrechtlich für unterlassene Kontrolle. Der Verstoß der Verwaltungsbediensteten gegen die im Plan vorgesehenen Antikorruptionsmaßnahmen wird als Disziplinarvergehen geahndet. Bis zum 15. Dezember jeden Jahres veröffentlicht der in Absatz 7 dieses Artikels genannte Antikorruptionsbeauftragte auf der Website der Verwaltung einen Bericht mit den Ergebnissen der durchgeführten Tätigkeit und übermittelt diesen dem politischen Leitungsorgan der Verwaltung. Er berichtet dem politischen Leitungsorgan über die Tätigkeit, wenn er von diesem dazu aufgefordert wird oder es selbst für zweckmäßig erachtet.
- Tätigkeitsbericht des Antikorruptionsbeauftragten für das Jahr 2022 - Standard Vorlage ANAC (nur ital. Text)
- Tätigkeitsbericht des Antikorruptionsbeauftragten für das Jahr 2021 - Standard Vorlage ANAC (nur ital. Text)
- Tätigkeitsbericht des Antikorruptionsbeauftragten für das Jahr 2020 - Standard Vorlage ANAC (nur ital. Text)
- Tätigkeitsbericht des Antikorruptionsbeauftragten für das Jahr 2019 - Standard Vorlage ANAC (nur ital. Text)
- Tätigkeitsbericht des Antikorruptionsbeauftragten für das Jahr 2018 - Standard Vorlage ANAC (nur ital. Text)
Akte zur Anpassung an die Maßnahmen der ANAC
Rechtliche Grundlage: Art. 1 Abs. 3 Gesetz Nr. 190/2012
3. Zur Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse laut Absatz 2 Buchstabe f) führt die Kommission Inspektionen durch, indem sie Angaben, Informationen, Akten und Unterlagen bei den öffentlichen Verwaltungen anfordert; zum selben Zweck ordnet sie den Erlass von Akten oder Maßnahmen an, die von den Plänen laut den Absätzen 4 und 5 dieses Artikels und von den Regeln zur Transparenz der Verwaltungstätigkeit laut den Absätzen 15 bis 36 dieses Artikels und den anderen einschlägigen Bestimmungen vorgeschrieben sind, oder ordnet sie das Einstellen von Verhalten oder Handlungen an, die in Widerspruch zu den genannten Plänen und Transparenzregeln stehen. Die Kommission und die betroffenen Verwaltungen geben auf ihren institutionellen Websites die im Sinne dieses Absatzes getroffenen Maßnahmen bekannt und melden unverzüglich dem Ministerratspräsidium – Departement für öffentliche Verwaltung die auf den genannten Websites erfolgte Veröffentlichung. (Letzte Aktualisierung: Juli 2014)
Bis zum 30.04.2022 gab es keine Maßnahme seitens ANAC gegenüber die Agentur.
Feststellungsakte der Verstöße
Riferimento normativo: Art. 18 c. 5 l.n. n. 39/2013 (solo in italiano)
1. I componenti degli organi che abbiano conferito incarichi dichiarati nulli sono responsabili per le conseguenze economiche degli atti adottati. Sono esenti da responsabilità i componenti che erano assenti al momento della votazione, nonché i dissenzienti e gli astenuti.
2. I componenti degli organi che abbiano conferito incarichi dichiarati nulli non possono per tre mesi conferire gli incarichi di loro competenza. Il relativo potere è esercitato, per i Ministeri dal Presidente del Consiglio dei ministri e per gli enti pubblici dall'amministrazione vigilante.
3. Le regioni, le province e i comuni provvedono entro tre mesi dall'entrata in vigore del presente decreto ad adeguare i propri ordinamenti individuando le procedure interne e gli organi che in via sostitutiva possono procedere al conferimento degli incarichi nel periodo di interdizione degli organi titolari.
4. Decorso inutilmente il termine di cui al comma 3 trova applicazione la procedura sostitutiva di cui all'articolo 8 della legge 5 giugno 2003, n. 131.
5. L'atto di accertamento della violazione delle disposizioni del presente decreto è pubblicato sul sito dell'amministrazione o ente che conferisce l'incarico.
Bis zum 30.04.2022 gab es keine Feststellungsakte der Verstöße
Anzeige der rechtswidrigen Handlungen (S.G. WHISTLEBLOWER)
In diesem Abschnitt können die Bediensteten der Agentur unerlaubte Handlungen melden, von denen sie in Kenntnis gekommen sind.
Als unerlaubte Handlungen gelten insbesondere Korruption und andere Straftaten, die sich gegen die öffentliche Verwaltung richten, Sachverhalte, die einen Vermögensschaden für die öffentliche Verwaltung bedingen, sowie Verstöße gegen den Verhaltenskodex oder andere disziplinarrechtliche Bestimmungen.
Die Identität des Hinweisgebers wird streng vertraulich behandelt und ohne sein Einverständnis nicht bekannt gegeben, es sei denn, die Kenntnis ist für die Verteidigung des Beschuldigten unabdingbar. Hinsichtlich der Meldung besteht kein Recht auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen gemäß Art. 24 ff. des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17.
Für die Meldung wird ein eigenes Formular zur Verfügung gestellt:
Die Meldung kann auf folgende Art und Weise erfolgen:
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per E-Mail an die eigens eingerichtete Adresse: elisa.guerra @provinz.bz.it
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auf dem Postweg: Der Umschlag muss VERSCHLOSSEN sein und ist mit der Beschriftung VERTRAULICH PERSÖNLICH versehen. Er wird an folgende Adresse gerichtet:
Agentur für Wohnbauaufsicht
z. Hd. des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung
Dr. Elisa Guerra
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1
39100 Bozen
Man bittet, der Meldung die unterzeichnete Kopie von einem Ausweis beizulegen. Es wird empfohlen, Meldung und Ausweiskopie zu trennen und die Kopie des Dokuments in einem zweiten kleineren, verschlossenen Umschlag einzufügen. Man legt dann den kleineren in den größeren Umschlag. Dieser wird per Post versendet. Auf diese Weise kann die Identität des Hinweisgebers geschützt werden.
-
durch eine Erklärung, die mündlich in Gegenwart des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung abgegeben wird (es wird dazu eine schriftliches Protokoll verfasst)
Es werden auch anonyme Meldungen angenommen, diese müssen allerdings entsprechend ausführlich sein. .
- Rundschreiben Nr. 4 vom 2. Dezember 2015
- Anlage Bestimmung ANAC Nr. 6/2015
- Beschluss der LR Nr. 94/2018 – Whistleblowing: Verfahren für die Bearbeitung der Meldungen von unerlaubten Handlungen
Veröffentlicht: 09.07.2018
Aktualisiert: 30.01.2023