Zugänglichkeit, Katalog der Daten und Metadaten und Datenbanken

Rechtliche Grundlage: Art. 53 Abs. 1 bis, GvD Nr. 82/2005 (Externer Link)

Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen, im Sinne des Art. 9 des Legislativdekrets 33 vom 2013 das Katalog der Daten und Metadaten, die eigenen Datenbanken und die Verordnungen zur Regelung der Wahrnehmung des Rechts auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen.

Die Agentur, als Körperschaft der Provinz, stützt sich auf die Dienste, die von der Informatikabteilung zur Verfügung gestellt sind.

Für weitere Informationen wird zuständigkeitshalber auch auf die von der Autonomen Provinz Bozen Homepage der Informatik verwiesen.

Ziele der Zugänglichkeit

Die Gesetzesverordnung n. 179/2012, auf „Weitere dringende Maßnahmen für das Wachstum des Landes“, nimmt einige Änderungen um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu den Informationstechnologien zu erleichtern.
Insbesondere mit Art. 9, mit dem Titel „Elektronische Dokumente, offene Daten und die digitale Integration“ wird eingeführt, unter anderem der Verpflichtung für die öffentlichen Verwaltungen auf ihrer Website die jährlichen Ziele der Zugänglichkeit zu veröffentlichen.

Verordnungen

Verordnung zur Regelung der Wahrnehmung des Rechts auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen und der Verarbeitung personenbezogener Daten

Verfügbare Online-Dienste

Internetseite AWA

Auf der offiziellen Internetseite der Agentur für Wohnbauaufsicht (http://www.provinz.bz.it/agentur-wohnbauaufsicht/) können nützliche Informationen zu den Diensteilstungen abgerufen werden.

PEC-Adressen

Die PEC ist ein zertifiziertes E-Mail Postfach, welches einem Brief mit Rückantwort gleichgestellt ist. Das bedeutet, dass solche Nachrichten, welche zwischen zwei zertifizierten Postfächern gesendet werden, authentifiziert sind und somit rechtlich gültig sind.
Die Agentur verfügt über zertifizierte E-Mail-Adressen (PEC), um laut gesetzlichen Vorgaben, mit anderen Verwaltungen, Bürgern, Unternehmen und Fachleuten zu kommunizieren und den Nutzern zu ermöglichen, ihre Anfragen oder Meldungen direkt zu schicken. Die institutionelle/betriebliche PEC der Agentur ist awa.ave@pec.prov.bz.it. Damit die Kommunikation über PEC Beweiskraft bzw. einen rechtlichen Wert hat, muss diese von einer PEC-Adresse an eine weitere PEC-Adresse erfolgen. Ansonsten werden keine elektronischen Empfangsbestätigungen generiert, welche die Rechtsgültigkeit der Kommunikation zwischen Institutionen und/oder von Privaten an Institutionen bescheinigen.

Veröffentlicht: 09.07.2018