Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz

Nationaler Antikorruptionsplan (PNA) und Richtlinien

Rechtliche Grundlage: Art. 10 Abs. 8 Buchst. a) GvD Nr. 33/2013
(8) Eine jede Verwaltung hat die Pflicht, auf ihrer offiziellen Webseite in der Sektion „Transparente Verwaltung“ gemäß Art. 9 das Dreijahresprogramm für die Transparenz und Integrität sowie dessen Umsetzungsstand zu veröffentlichen.

Bei der Agentur für Wohnbauaufsicht handelt es sich um eine Kontrolleinrichtung, welche ab Oktober 2014 operativ tätig ist.

Ab dem Jahr 2022 ist der Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz im Integrierter Tätigkeits- und Organisationsplan (PIAO) zu finden

Veröffentlichung des Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung und der Transparenz 2023- 2025

Periode 2023-2025 

Veröffentlichung des Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung und der Transparenz 2022- 2024

Periode 2022-2024

Veröffentlichung des Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung und der Transparenz 2021- 2023

Periode 2021-2023

Veröffentlichung des Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung und der Transparenz 2020- 2022

Periode 2020-2022

Veröffentlichung des Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung  und der Transparenz 2019 - 2021

Periode 2019-2021

Veröffentlichung des Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung 2018 - 2020

Periode 2018-2020

Veröffentlichung des Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung und der Transparenz 2015 - 2017

 Periode 2015-2017

 Aktualisiert: 08.04.2024