Gesamtbetrag der Prämien

Rechtliche Grundlage: Art. 20, Abs. 1 GvD Nr. 33/2013

Rechtliche Grundlage: Art. 20, Abs. 1 GvD Nr. 33/2013
(1) Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen die Daten betreffend den angesetzten Gesamtbetrag der Leistungsprämien und die Höhe der effektiv ausgezahlten Prämien.

Gesamtbetrag der bereitgestellten und ausbezahlten Prämien

Kriterien für die Zuweisung der zusätzlichen Besoldungselemente, welche im System zur Bewertung und Überprüfung der Performance bestimmt sind:
Rundschreiben des Generaldirektors Nr. 1 vom 20.01.2004, (Externer Link) Leistungsbeurteilung, Gehaltsentwicklung, Leistungsprämie und individuelle Gehaltserhöhung für das Landespersonal des allgemeinen Stellenplans.

Die oben veröffentlichten Daten beziehen sich nur auf die Bedienstete während der Direktor der Agentur nicht enthalten ist. Siehe  Sektion Personal "Führungskräfte"

Veröffentlichung: 09.07.2018

Aktualisierung: 13.04.2023