Gesamtbetrag der Prämien
Rechtliche Grundlage: Art. 20, Abs. 1 GvD Nr. 33/2013
Rechtliche Grundlage: Art. 20, Abs. 1 GvD Nr. 33/2013
(1) Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen die Daten betreffend den angesetzten Gesamtbetrag der Leistungsprämien und die Höhe der effektiv ausgezahlten Prämien.
Gesamtbetrag der bereitgestellten und ausbezahlten Prämien
- Bezugsjahr 2022
- Bezugsjahr 2021
- Bezugsjahr 2020
- Bezugsjahr 2019
- Bezugsjahr 2018
- Bezugsjahr 2017
- Bezugsjahr 2016
- Bezugsjahr 2015
- Bezugsjahr 2014
Kriterien für die Zuweisung der zusätzlichen Besoldungselemente, welche im System zur Bewertung und Überprüfung der Performance bestimmt sind:
Rundschreiben des Generaldirektors Nr. 1 vom 20.01.2004, (Externer Link) Leistungsbeurteilung, Gehaltsentwicklung, Leistungsprämie und individuelle Gehaltserhöhung für das Landespersonal des allgemeinen Stellenplans.
Die oben veröffentlichten Daten beziehen sich nur auf die Bedienstete während der Direktor der Agentur nicht enthalten ist. Siehe Sektion Personal "Führungskräfte"
Veröffentlichung: 09.07.2018
Aktualisierung: 13.04.2023