Daten zu den Prämien

Rechtliche Grundlage: Art. 20, Abs. 1 GvD Nr. 33/2013

Rechtliche Grundlage: Art. 20, Abs. 1 GvD Nr. 33/2013
(2) Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen die Daten betreffend den von den leitenden und nicht leitenden Bediensteten durchschnittlich erreichbaren Prämienbetrag, die zusammengefassten Daten betreffend die Aufteilung der zusätzlichen Besoldungselemente zwecks Rechenschaftsablegung über den bei der Verteilung von Prämien und Zulagen.

Kriterien für die Zuweisung der zusätzlichen Besoldungselemente, welche im System zur Bewertung und Überprüfung der Performance festgelegt sind:

Aufteilung der zusätzlichen Besoldungselemente in zusammengefasster Form, zwecks Rechenschaftsablegung über den bei der Verteilung der Prämien und Zulagen angewandten Selektivitätsgrad (der Direktor ist nicht enthalten - siehe "Personal Führungskraft")

Die veröffentlichten Daten beziehen sich nur auf die Bediensteten der Agentur.        

Durchschnittlich erhältliche Höchstprämie (der Direktor ist nicht enthalten)

Die oben veröffentlichten Daten beziehen sich nur auf die Bedienstete während der Direktor der Agentur nicht enthalten ist.  Deshalb wird auf die Website der Landesverwaltung unter der Rubrik "Transparente Verwaltung" verwiesen, wo die Verteilung der Ergebniszulage für die Führungskräfte der Landesverwaltung und der Hilfskörperschaften, veröffentlicht ist.

 

  Veröffentlichung: 09.07.2018