Akte der OIV (Unabhängiges Bewertungsorgan) oder der Bewertungsgremien oder ähnliche Organe
Rechtliche Grundlage: Art. 31 GvD Nr. 33/2013
(1) Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen die nicht angenommenen Bemerkungen der internen Kontrollorgane, der Verwaltungs- und Rechnungsprüfungsorgane zusammen mit den Bezugsakten sowie alle Bemerkungen des Rechnungshofes betreffend die Organisation und die Tätigkeit der Verwaltung bzw. der einzelnen Ämter, auch wenn sie angenommen wurden.
Bestätigungen der Prüfstelle oder der ähnlichen Organe zur Erfüllung der Veröffentlichungspflichten
2023
2022
Beschluss ANAC Nr. 201 vom 13. April 2022
2021
Beschluss ANAC Nr. 294 vom 13. April 2021
2020
Beschluss ANAC n. 213 vom 04. März 2020
2019
Beschluss ANAC n. 141 vom 21. Februar 2019
Bericht der Prüfstelle über die allgemeine Funktionsweise, Transparenz und Integrität der internen Kontrollen:
siehe https://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/pruefstelle-des-landes.asp
Veröffentlicht: 09.07.2018
Aktualisiert: 30.08.2023