Kontroll- und Revisionsorganen

Rechtliche Grundlage: Art. 31 GvD Nr. 33/2013
1. Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen die nicht angenommenen Bemerkungen der internen Kontrollorgane, der Verwaltungs- und Rechnungsprüfungsorgane zusammen mit den Bezugsakten sowie alle Bemerkungen des Rechnungshofes betreffend die Organisation und die Tätigkeit der Verwaltung bzw. der einzelnen Ämter, auch wenn sie angenommen wurden.

Lenkungs- und Koordinierungsbeirat

Landesrat für Wohnbau pro tempore -  Waltraud Deeg
Landesrat für Raumentwicklung pro tempore - Maria Hochgruber Kuenzer
Präsident des Rates der Gemeinden pro tempore - Andreas Schatzer

Rechnungsprüfer

Simone Landi (ernannt mit Beschluss der Landesregierung Nr. 12972 vom 27.07.2020)

Budget

Bilanz

 

Veröffentlicht: 09.07.2018

Aktualisiert: 30.08.2023