Unterlagen der öffentlichen Auftraggeber und der auftraggebenden Körperschaften getrennt für jedes Verfahren
Dieser Abschnitt enthält die Unterlagen und Informationen zu öffentlichen Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträgen, die gemäß Art. 37 Absatz 1 Buchstabe b des GvD Nr. 33/2013, des Art. 28 des GvD Nr. 36/2023 und des Art. 5 Absatz 6 des LG Nr. 16/2015 in der jeweils geltenden Fassung zu veröffentlichen sind.
Für Verträge mit Bekanntmachungen, die nach dem 01.01.2024 veröffentlicht werden, Für Verträge mit Bekanntmachungen und Aufrufen, die nach dem 01.01.2024 veröffentlicht wurden: gelten der Beschluss vom 20. Juni 2023 Nr. 264, geändert und ergänzt durch den Beschluss vom 19. Dezember 2023 Nr. 601, und der betreffende Anhang I. Die vorgesehene Veröffentlichung für Transparenzzwecke wird nach Verfahren gegliedert.
Der nachstehende Hyperlink verweist auf die in der staatlichen Datenbank BDNCP enthaltenen vollständigen Daten zum Lebenszyklus des Vertrages. Die Verbindung garantiert einen sofortigen und direkten Zugriff auf die zu konsultierenden Daten, die sich auf die spezifischen Verträge der von der AWA verwalteten Vergabeverfahren beziehen, und gewährleistet die Transparenz des gesamten Vertragsverfahrens, vom Beginn bis zur Ausführung, gemäß Art. 28 des GvD Nr. 36/2023 und ANAC-Beschluss Nr. 264 vom 23.06.2023, geändert durch Beschluss Nr. 601 vom 19.12. 2023 über die „Verabschiedung der Maßnahme gemäß Art. 28, Abs. 4 des GvD Nr. 36 vom 31. März 2023 über die Identifizierung der Informationen und Daten in Bezug auf die Programmierung von Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sowie auf die Verfahren des Lebenszyklus von öffentlichen Aufträgen, die für die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten gemäß GvD Nr. 33 vom 14. März 2013 und dessen Anhang 1) relevant sind“.
- Staatlichen Datenbank der öffentlichen Verträge (BDNCP) (externer Link)
- Abschnitt der BDNCP mit sämtlichen von der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung übermittelten Informationen (externer Link)
In diesem Abschnitt werden auch die Unterlagen, Daten und Informationen veröffentlicht, die der staatlichen Datenbank BDNCP nicht mitgeteilt werden müssen und die gemäß Anhang 1) des ANAC-Beschlusses Nr. 264 vom 23.06.2023, geändert durch den Beschluss 601 vom 19.12.2023, der Veröffentlichungspflicht unterliegen.
Die Unterlaben können über die beiden folgenden Links zu den entsprechenden Modulen auf der ISOV-Plattform eingesehen werden:
- Bekanntmachungen und Ausschreibungen (externer Link)
- Besondere Vergabebekanntmachungen (externer Link)
- Zuschläge und Vergaben (externer Link)
- Dreijahresprogramm für den Ankauf von Gütern und Dienstleistungen (externer Link)
- Dreijahresprogramm der öffentlichen Bauaufträge (externer Link)
Letzte Aktualisierung: 30/05/2025