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Abwesenheitsquoten

Rechtliche Grundlage: Art. 16 Abs. 3, GvD Nr. 33/2013

Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen alle drei Monate die Daten betreffend die Abwesenheitsquoten des Personals, getrennt nach Organisationseinheiten.
Die Mitarbeiter der Agentur für Wohnbauaufsicht sind Teil des Stellenplans der Landesverwaltung. Die Abwesenheitsquote beinhaltet die Abwesenheiten aus nicht arbeitsbedingten Gründen: Urlaub, Krankheit, Mutterschaft, Studium, andere Gründe.

Für weiter Informationen zu Abwesenheitsquoten wird zuständigkeitshalber auf die von der Autonomen Provinz Bozen Homepage unter der Rubrik „Transparente Verwaltung“ verwiesen.

Veröffentlichung: 09.07.2018
Aktualisierung: 13.05.2025

Letzte Aktualisierung: 13/05/2025