FAQ (Frequently Asked Questions)
Zum Inhalt dieser Seite
Landesmietzins
Frage
Ich habe eine Wohnung mit Konventionierung laut Art. 79 gekauft und möchte diese vermieten. Nun möchte ich mich informieren, was ich dabei alles berücksichtigen muß und wie hoch ich die Miete ansetzen darf?
Antwort
Im Fall von konventionierten Wohnungen, Art. 79, Abs. 1 L.G. 13/97 sieht vor, dass der Mietzins in den ersten zwanzig Jahren nicht höher sein darf als der gemäß Artikel 7 des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, festgelegte Landesmietzins, außer der Eigentümer entrichtet, auch nach Erteilung der Benutzungsgenehmigung, die Baukostenabgabe im Ausmaß von 15 Prozent der zum Zeitpunkt des entsprechenden Antrages geltenden Baukosten.
Die Berechnung des Landesmietzinses kann durch Eingabe der jeweiligen Flächen automatisch im Portal des geförderten Wohnbaus erfolgen.
Jedenfalls muss man dabei berücksichtigen, dass bei einer teilmöblierten Wohnung keine Erhöhung des Landesmietzinses erlaubt ist. Art. 7, Abs 4 LG 13/98 und Art. 12 Absatz 5 des Gesetzes vom 27. Juli 1978, Nr. 392 ermöglichen nur bei einer kompletten Ausstattung eine Erhöhung (von maximal 30%) des Landesmietzinses.
Datum: 15.01.2019
Nicht in Südtirol ansässige Personen
Frage
Darf ich eine konventionierte Wohnung kaufen, auch wenn ich nicht in Südtirol wohne oder arbeite?
Antwort
Ja. Es gibt keine Beschränkungen für den Erwerb von konventionierte Wohnungen, aber es sind bestimmte Voraussetzungen für die Besetzung erforderlich.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für die Besetzung finden Sie unter "Nützliche Links".
Datum: 26.01.2026
Historischer Wohnsitz in Südtirol
Frage
Darf eine Person, die bereits in der Vergangenheit in Südtirol wohnhaft war, eine konventionierte Wohnung besetzen?
Antwort
Ja, die Personen, die abgewandert sind und die nach Südtirol zurückkehren möchten, dürfen eine konventionierte Wohnung für ihren Grundwohnbedarf besetzen, wenn sie vor ihrer Abwanderung für mindestens fünf Jahre ihren Wohnsitz in Südtirol hatten (Art. 79 Abs. 17: „Den in Absatz 1 genannten Personen sind die Personen gleichgestellt, die vor ihrer Abwanderung für mindestens fünf Jahre ihren Wohnsitz in Südtirol hatten.“).
Mit der Besetzung der konventionierten Wohnung liegt es in der Verantwortung des Bürgers auch den meldeamtlichen Wohnsitz zu verlegen.
Datum: 23.07.2025
Ferienwohnungen
Frage
Darf man eine konventionierte Wohnung kaufen und als Ferienwohnung nutzen?
Ist dies überhaupt möglich?
Antwort
Laut Art. 79 L.G. 13/1997, kann man eine konventionierte Wohnung zwar kaufen, aber nicht als Ferienwohnung nutzen.
Die konventionierte Wohnung darf nur für den ständigen Wohnbedarf von Personen die die Voraussetzungen laut Art. 79 LG 13/97 besitzen, besetzt werden.
Datum: 06.08.2018
Letzte Aktualisierung: 26/01/2026