Erbrachte Dienstleistungen
Bis zum 31.12.2025 war die Agentur für Wohnbauaufsicht (AWA) eine Hilfskörperschaft des Landes öffentlichen Rechts mit Organisations-, Verwaltungs-, Buchführungs- und Vermögensautonomie. Seit dem 01.01.2026 wurde die Agentur in ein Landesamt innerhalb der Ressort Wohnbau, Sicherheit und Gewaltprävention.
Ab dem 01.01.2026 wird für die Daten im Zusammenhang mit der Transparenten Verwaltung auf die institutionelle Website der Autonomen Provinz Bozen verwiesen.
Die Agentur trägt als einheitliche Aufsichtsstelle dazu bei, dass die Aufsicht im geförderten Wohnbau effizient, transparent und nach außen sichtbar flächendeckend im ganzen Land wahrgenommen wird. Durch ihre Tätigkeit trägt sie daher wesentlich dazu bei, dass das öffentliche Bewusstsein für Rechtstaatlichkeit im Bereich des Wohnbaus gestärkt wird.
Als Kontrolleinrichtung hat die Agentur Verletzungen der einschlägigen Vorschriften wirksam aufzudecken und mit den vorgesehenen Sanktionen zu ahnden Die Agentur erbringt ihre Leistungen im ausschließlichen Interesse der Allgemeinheit. Sie informiert daher die Allgemeinheit kontinuierlich und umfassend über ihre Tätigkeit und die dabei erzielten Ergebnisse.
Um die vorhandenen Synergien effizient zu nutzen, einen einheitlichen Wissensstand unter den betroffenen Akteuren sicherzustellen und um Widersprüche und Doppelgleisigkeiten bei der Wahrnehmung der Aufsicht zu vermeiden, pflegt die Agentur eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen in der Landesverwaltung und bei den Gemeinden.
Die Agentur möchte durch ihre Kontroll- und Beratungsleistungen den Präventionscharakter nachhaltig stärken und die Verantwortungsträger in folgenden Operationsfeldern zumindest indirekt unterstützen:
- bei der Wahrnehmung ihrer Kontroll- und Überwachungsaufgaben bei der Sicherung von Qualität;
- Innovation, Effizienz und Effektivität des Verwaltungshandelns
Die Arbeitsschwerpunkte der Agentur betreffen nach Innen die Eigenverwaltung der Körperschaft und nach Außen die angemessene Bedienung der einschlägigen Prüffelder. Die Tätigkeit ist von den einschlägigen Bestimmungen – L.G: Nr. 13/98, Statut, Geschäftsordnung und der Vereinbarung gemäß Artikel 62-ter, Absatz 5, des oben genannten Gesetzes bestimmt.
Der Lenkungs- und Koordinierungsbeirat hat daher beschlossen, dass sich die Agentur vorläufig auf die Aufsichts- und Kontrolltätigkeit betreffend die Einhaltung der Vorschriften über die Bindung des konventionierten Wohnbaus beschränkt.
Ergebnisberichte über die Prüftätigkeit
Vereinbarung abgeschlossen zwischen Agentur und Gemeinden: 78
Veröffentlicht: 09.07.2018
Aktualisiert: 19.12.2024
Letzte Aktualisierung: 06/03/2026