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Daten zu den Prämien

Rechtliche Grundlage: Art. 20, Abs. 1 GvD Nr. 33/2013

(2) Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen die Daten betreffend den von den leitenden und nicht leitenden Bediensteten durchschnittlich erreichbaren Prämienbetrag, die zusammengefassten Daten betreffend die Aufteilung der zusätzlichen Besoldungselemente zwecks Rechenschaftsablegung über den bei der Verteilung von Prämien und Zulagen.

Kriterien für die Zuweisung der zusätzlichen Besoldungselemente, welche im System zur Bewertung und Überprüfung der Performance festgelegt sind:

Durchschnittlich erhältliche Höchstprämie (der Direktor ist nicht enthalten)

Veröffentlichung: 09.07.2018
Aktualisierung: 17.12.2024