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Unabhängige Bewertungsgremien, Bewertungsgruppen oder andere Gremien mit ähnlichen Funktionen

Rechtliche Grundlage: Art. 31 GvD Nr. 33/2013

(1) Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen die nicht angenommenen Bemerkungen der internen Kontrollorgane, der Verwaltungs- und Rechnungsprüfungsorgane zusammen mit den Bezugsakten sowie alle Bemerkungen des Rechnungshofes betreffend die Organisation und die Tätigkeit der Verwaltung bzw. der einzelnen Ämter, auch wenn sie angenommen wurden.

Bestätigungen der Prüfstelle oder der ähnlichen Organe zur Erfüllung der Veröffentlichungspflichten

Bericht der Prüfstelle über die allgemeine Funktionsweise, Transparenz und Integrität der internen Kontrollen

Veröffentlicht: 09.07.2018
Aktualisiert: 13.06.2024

Letzte Aktualisierung: 05/06/2025