Dreijahresplan zur korruptionsvorbeugung und Transparenz
Nationaler Antikorruptionsplan (PNA) und Richtlinien (externer Link)
Rechtliche Grundlage: Art. 10 Abs. 8 Buchst. a) GvD Nr. 33/2013
(8) Eine jede Verwaltung hat die Pflicht, auf ihrer offiziellen Webseite in der Sektion „Transparente Verwaltung“ gemäß Art. 9 das Dreijahresprogramm für die Transparenz und Integrität sowie dessen Umsetzungsstand zu veröffentlichen.
Ab dem Jahr 2022 ist der Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz im Integrierter Tätigkeits- und Organisationsplan (PIAO) zu finden.
Veröffentlichung des Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung und der Transparenz 2021- 2023
Veröffentlichung des Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung und der Transparenz 2020- 2022
Letzte Aktualisierung: 18/12/2025