Zahlungen der Verwaltung
Rechtliche Grundlage: Art. 4-bis Abs. 2, GvD Nr. 33/2013
2. Jede Verwaltung veröffentlicht auf der Website, auf einer deutlichen Sektion der „Transparente Verwaltung“, die Daten zu den Zahlungen und erlaubt die Konsultation bezugnehmend auf die Art der Ausgaben, auf einen bestimmten Zeitraum und auf die Begünstigten.
Veröffentlicht: 09.07.2018
Aktualisiert: 30.05.2024