Rechnungslegung der Fraktionen (Region/Landtag)

Rechtliche Grundlage: Art. 28 Abs. 1, GvD Nr. 33/2013
Die Regionen, die Autonomen Provinzen Trient und Bozen sowie die Provinzen veröffentlichen die Rechnungslegungen der Regionalrats- und Landtagsfraktionen laut Art. 1 Abs. 10 des Gesetzesdekrets vom 10. Oktober 2012, Nr. 174 – umgewandelt mit Änderungen in das Gesetz vom 7. Dezember 2012, Nr. 13 – mit Angabe der einer jeden Fraktion übertragenen oder zugewiesenen Mittel sowie des Übertragungsgrundes und der Zweckbestimmung der verwendeten Mittel. Ebenso werden die Akte und die Berichte der Kontrollorgane veröffentlicht.

Diese Sektion ist nicht vorhanden, und es wird zuständigkeitshalber auf die Transparente Verwaltung der Autonomen Provinz Bozen verwiesen.

Veröffentlicht 09.07.2018