Gliederung der Ämter

Rechtliche Grundlage: Art. 13 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013
Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen und aktualisieren die Informationen und Daten betreffend ihre Organisation sowie die Bezugsdokumente auch normativen Charakters. Es werden auch Daten veröffentlicht, die Folgendes betreffen: … b) die Gliederung der Ämter, die Zuständigkeiten und die einer jeden Abteilung, die keiner Generaldirektion entspricht, zur Verfügung stehenden Mittel, die Namen der für die einzelnen Ämter verantwortlichen Führungskräfte; c) die einfache Erläuterung der Organisation der Verwaltung anhand des Organigramms oder ähnlicher grafischer Darstellungen für die vollständige Zugänglichkeit und Verständlichkeit der Daten.

Veröffentlichung der Daten zu den Definitionen der Ämter, den jeweiligen Bereichen zur Verfügung stehenden Kompetenzen und Ressourcen.

Für Informationen über die Organisation und die Zuständigkeiten siehe auch Kontakt - AWE.

Organigramm (grafische Darstellung)

Veröffentlicht: 09.07.2018

Aktualisierung: 23.08.2023