Monitoring der Verfahrensdauer

Rechtliche Grundlage: Art. 24 Abs.2,  D.Lgs. n. 33/2013

(2) Die Verwaltungen veröffentlichen die Ergebnisse der periodischen Erhebung über die Einhaltung der Verfahrensfristen im Sinne des Art. 1 Abs. 28 des Gesetzes vom 6. November 2012, Nr. 190 und stellen sie auf der offiziellen Website zur Verfügung.

Der Art. 24, Abs. 2 des gesetzesvertretenden Dekretes 14. März 2013 Nr. 33 wurde vom gesetzesvertretenden Dekret 25. Mai 2016 Nr. 97 abgeschafft.