Maßnahmen der politischen Organe

Rechtliche Grundlage: Art. 23 Abs. 1, GvD Nr. 33/2013
(1) Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen und aktualisieren alle sechs Monate in getrennten Abschnitten der Sektion „Transparente Verwaltung“ die Verzeichnisse der von den politischen Führungsorganen und von den Führungskräften erlassenen Maßnahmen, insbesondere der abschließenden Maßnahmen folgender Verfahren: b) Wahl des Vertragspartners für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen auch mit Bezug auf das gewählte Verfahren im Sinne des Kodexes über das öffentlichen Vertragswesen zur Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen (Gesetzesdekret vom 18. April 2016, Nr. 50), unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 9-bis; d) Vereinbarungen der Verwaltung mit privaten Rechtssubjekten oder anderen öffentlichen Verwaltungen, gemäß den Artikeln 11 und 15 des Gesetzes Nr. 241 vom 7. August 1990.

Veröffentlichung der Maßnahmen der Landesregierung: Beschlüsse der Landesregierung

Durch Anklicken obigen Links gelangen Sie zu sämtlichen veröffentlichten Beschlüssen der Landesregierung. Die Maßnahmen laut Artikel 23 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013, welches seit dem 20.4.2013 in Kraft ist, können mittels der eigenen Suchfunktion “Typologie“ aus der Datenbank herausgefiltert werden.

Veröffentlicht: 09.07.2018

Aktualisiert: 28.08.2023