Maßnahmen der Führungskräfte

Rechtliche Grundlage: Art. 23 Abs. 1, GvD Nr. 33/2013

(1) Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen und aktualisieren alle sechs Monate in getrennten Abschnitten der Sektion „Transparente Verwaltung“ die Verzeichnisse der von den politischen Führungsorganen und von den Führungskräften erlassenen Maßnahmen, insbesondere der abschließenden Maßnahmen folgender Verfahren: b) Wahl des Vertragspartners für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen auch mit Bezug auf das im Sinne des Kodexes über das öffentlichen Vertragswesen zur Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen (gesetzesvertretendes Dekret vom 12. April 2006, Nr. 163) gewählte Verfahren; d) Vereinbarungen der Verwaltung mit privaten Rechtssubjekten oder anderen öffentlichen Verwaltungen.        

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      Mit Privaten oder anderen Verwaltungen abgeschlossene Vereinbarungen 

Siehe auch Seite: Informationen zu den einzelnen Verfahren in Tabellenform

Veröffentlicht: 09.07.2018

Aktualisiert: 11.04.2024