Grafische Darstellung

Rechtliche Grundlage: Art. 22 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013

    (1) Eine jede öffentliche Körperschaft veröffentlicht und aktualisiert jährlich Folgendes: d) eine oder mehrere grafische Darstellungen zur Erläuterung der Beziehungen zwischen der Verwaltung und den Körperschaften laut vorstehendem Absatz.

      Die Agentur hat keine Kontrollfunktion gegenüber Körperschaften, gemäß Art. 22 des GvD Nr. 33/2013.

      Veröffentlichung: 09.07.2018