Allgemeine Akten

Rechtliche Grundlage: Art. 12 Abs. 1, Abs. 2, GvD Nr. 33/2013
1) Unbeschadet der Bestimmungen für die Veröffentlichungen im Gesetzblatt der Republik Italien laut Gesetz vom 11. Dezember 1983, Nr. 839 und den diesbezüglichen Durchführungsbestimmungen, veröffentlichen die öffentlichen Verwaltungen auf ihren offiziellen Websites die Gesetzesverweise mit den entsprechenden Links zu den in der Datenbank „Normattiva“ veröffentlichten und ihre Einrichtung, Organisation und Tätigkeit regelnden staatlichen Bestimmungen. Veröffentlicht werden außerdem die von der Verwaltung erlassenen Richtlinien, Rundschreiben, Programme und Anweisungen sowie jeder Akt, der allgemeine Verfügungen über die Organisation, die Befugnisse, die Ziele, die Verfahren enthält oder die die Verwaltung betreffenden Rechtsvorschriften auslegt oder Bestimmungen für deren Anwendung festlegt, einschließlich der Verhaltenskodex.
2) Was das Statut und die Gesetzesbestimmungen der Regionen zur Regelung der Befugnisse, Organisation und Durchführung der in den Zuständigkeitsbereich der Verwaltung fallenden Tätigkeiten anbelangt, werden die Eckdaten der offiziell aktualisierten Akte und offiziellen Texte veröffentlicht.

Die Agentur für Wohnbauaufsicht der Autonomen Provinz Bozen, Kurzform AWA genannt, ist eine vom Land abhängige Körperschaft öffentlichen Rechts mit Verwaltungs-, Buchführungs- und Vermögensautonomie. Die Agentur unterliegt der Aufsicht durch die Landesregierung und hat ihren Sitz in Bozen. Die Agentur hat als hauptsächliche Aufgabe die Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften betreffend den geförderten Wohnbau.

Staatsgesetze

Normattiva
Das Portal des geltenden Rechts 

Gesetze der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol

Datenbank der Landesgesetze 

Gesetzliche Bestimmungen über die Organisation und die Aktivitäten der Agentur


Disziplinarordnung und Verhaltenskodex

Dokumente der strateischen Planung und Verwaltungssteuerung

link PIAO

Unabhängiges Bewertungsorgan, Bewertungsgremien oder ähnliche Organe

Die Agentur, als Körperschaft der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol, verfügt über keine Prüfstelle oder Organismus mit ähnlichen Funktionen. Die Tätigkeit der Prüfstelle wird von dem Verantwortlicher für die Korruptionsprävention und die Transparenz übernommen.

Für weitere Informationen wird auch auf die Website der Südtiroler Landesverwaltung unter der Rubrik Allgemeine Akten der Autonome Provinz Bozen (Externer Link)verwiesen.

Veröffentlichung: 09.07.2018

Aktualisiert: 22.11.2023