Wohlbefinden am Arbeitsplatz
Rechtliche Grundlage: Art. 20, Abs. 3 GvD Nr. 33/2013
Der Art. 20, Abs. 3 des gesetzesvertretenden Dekretes 14. März 2013 Nr. 33 wurde vom gesetzesvertretenden Dekret 25. Mai 2016 Nr. 97 abgeschafft.
Für Informationen wird zuständigkeitshalber auch auf die Website der Südtiroler Landesverwaltung unter der Rubrik "Transparente Verwaltung" verwiesen.
Veröffentlicht: 09.07.2018