Gesamtbetrag der Prämien
Rechtliche Grundlage: Art. 20, Abs. 1 GvD Nr. 33/2013
Rechtliche Grundlage: Art. 20, Abs. 1 GvD Nr. 33/2013
(1) Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen die Daten betreffend den angesetzten Gesamtbetrag der Leistungsprämien und die Höhe der effektiv ausgezahlten Prämien.
Gesamtbetrag der bereitgestellten und ausbezahlten Prämien
- Bezugsjahr 2023
- Bezugsjahr 2022
- Bezugsjahr 2021
- Bezugsjahr 2020
- Bezugsjahr 2019
- Bezugsjahr 2018
- Bezugsjahr 2017
- Bezugsjahr 2016
- Bezugsjahr 2015
- Bezugsjahr 2014
Kriterien für die Zuweisung der zusätzlichen Besoldungselemente, welche im System zur Bewertung und Überprüfung der Performance bestimmt sind:
- Rundschreiben Nr. 1 vom 20.1.2004, Leistungsbeurteilung, Gehaltsentwicklung, Leistungsprämie und individuelle Gehaltserhöhung für das Landespersonal des allgemeinen Stellenplans
- Leitfaden Beurteilung Führungskräfte und Ergebniszulage
Die oben veröffentlichten Daten beziehen sich nur auf die Bedienstete während der Direktor der Agentur nicht enthalten ist. Deshalb wird auf die Website der Landesverwaltung unter der Rubrik "Transparente Verwaltung" verwiesen, wo der gesamte bereitgestellte und bezahlte Gesamtbetrag für alle Direktoren der Landesverwaltung und der Hilfskörperschaften, veröffentlicht ist.
Veröffentlichung: 09.07.2018
Aktualisierung: 17.04.2024