Mietverträge

Rechtliche Grundlage: Art. 30 GvD Nr. 33/2013

Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen die Identifizierungsdaten der in ihrem Besitz befindlichen Liegenschaften sowie die entrichteten oder eingehobenen Miet- oder Pachtzinse.

Laut Art. 11 Abs. 2 des Statutes der Agentur, mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1872 vom 09.12.2013 genehmigt, nutzt die Agentur die vom Land zur Verfügung gestellten beweglichen und unbeweglichen Güter für die Ausübung der eigenen Tätigkeit.

Entrichtete und eingehobene Miet- oder Pachtzinse (Veröffentlichung im Sinne von Artikel 30 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 33/2013): 

Veröffentlicht: 09.07.2018

Aktualisiert: 30.08.2023