Kriterien und Modalitäten

Rechtliche Grundlage: Art. 26 Abs. 1, GvD Nr. 33/2013

(1) Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen die Akte, mit denen im Sinne des Art. 12 des Gesetzes vom 7. August 1990, Nr. 241 die Kriterien und Modalitäten festgelegt werden, an die sich die Verwaltungen bei der Gewährung von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen und finanziellen Unterstützungen sowie für die Zuerkennung wirtschaftlicher Vergünstigungen jeglicher Art an Personen und öffentliche und private Körperschaften zu halten haben.

Keine Daten zu veröffenltichen

Aktualisiert: 30/08/2023