Kostenstelle
Rechtliche Grundlage: Art. 32 Abs. 2, GvD Nr. 33/2013
Nach Ermittlung der an Zwischen- und Endverbraucher im Sinne des Art. 10 Abs. 5 erbrachten Dienstleistungen veröffentlichen die öffentlichen Verwaltungen Folgendes: a) die berechneten Kosten.
Veröffentlicht: 09.07.2018