IBAN und elektronische Zahlungen

Rechtliche Grundlage: Art. 36 GvD Nr. 33/2013

(1) Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen die Daten und Informationen laut Art. 5 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 7. März 2005, Nr. 82 und geben diese in den Zahlungsaufforderungen an.

Auch die Agentur muss ab dem 31. März 2015 auf die elektronische Fakturierung im Sinne des Ministerialdekretes Nr. 55/2013 umstellen.

Die ab diesem Datum (31.03.2015) ausgestellten Rechnungen müssen ausschließlich in elektronischem Format (xml) über das "Sistema di Interscambio" (SDI) beim Wirtschafts- und Finanzministerium (MEF) an die Agentur aufgrund der von der Agentur ausgestellten Bestellungen und erteilten Aufträge geschickt werden. Zu diesem Zwecke muss "CODICE UNIVOCO UFFICIO" verwendet werden:

Eindeutiger Kodex des Amtes: UFD1FD

Demzufolge kann die Agentur ab 31. März 2015 keine Rechnungen mit Rechnungsdatum 31.03.2015 oder später ausgestellte und in Papierform oder mittels e-mail/PEC übermittelte Rechnung akzeptieren.

Bankkontokorrent:
Schatzamt der Autonomen Provinz Bozen: Südtiroler Sparkasse A.G., Horazstraße, 4/d. Bozen
IBAN: IBAN IT11V0604511619000000008135

Veröffentlicht: 09.07.2018