Allgemeine Bestimmungen

Durch das gesetzesvertretende Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33 (Neuregelung der Pflichten der öffentlichen Verwaltungen auf dem Gebiet der Bekanntmachung, Transparenz und Verbreitung von Informationen) soll die Beziehung zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Öffentlichen Verwaltung verbessert werden. Gemäß Artikel 9, Absatz 1, muss auf der Startseite der institutionellen Webseiten ein Bereich namens "Transparente Verwaltung" eingerichtet werden, damit die veröffentlichten Daten für alle zugänglich sind.

Die gesetzliche Basis für die Errichtung der Agentur bildet der Art. 62-ter des Landesgesetzes Nr. 13 vom 17.12.1998.

Die administrative und operative Basis bildet das Statut das die Landesregierung mit Beschluss Nr. 1872 vom 09.12.2013 in der geltenden Fassung genehmigt hat.

Veröffentlichung: 09.07.2018